Zustiftung
Stifterin, Stifter werden
Durch die Stiftung kann die Stifterin und der Stifter dauerhaft einen von ihr / ihm bestimmten gemeinnützigen Zweck verfolgen. Somit ist Stiften nicht reine Ausgabe von Vermögen, sondern ein Gestalten der Zukunft weit über das eigene Leben hinaus. Stiftungen sind für alle Zeiten angelegt d. h. der Zweck und der mit der Stiftung verbundene Name überdauert Generationen.
Vermögen stiften bedeutet Zukunft gestalten!
Das Stiftungsvermögen (aktuell insgesamt 145.687,60 Euro) soll durch Zustiftungen aus der Bürgerschaft und der Wirtschaft der Stadt Maulbronn weiter aufgebaut werden.
Zustiftungen zum Stiftungskapital sind in jeder Höhe möglich. Wenn die Stifterin oder der Stifter innerhalb der Stiftungszwecke jedoch einen besonderen Förderzweck mit der Zustiftung verbinden und ihren / seinen Namen mit einem solchen Fonds verbinden möchte, sollte die Mindesteinlage 25.000 Euro betragen.
Spenden erhöhen das Stiftungskapital grundsätzlich nicht, werden jedoch der Förderung zugefügt. Spenden sind jederzeit möglich und willkommen.
Stiftungen sind in hohem Maße steuerbegünstigt.